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1.1 Erreger:

Staphylococcus aureus

( andere Staphylokokken-Spezies siehe unter >>Krankenhausinfektionen<<)

Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach der Möglichkeit einer Verbreitung der Krankheitserreger, insbesondere bei der Pflege und der Versorgung der Patienten. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei einer Infektion der Lunge ( Pneumonie ), Infektionen der Haut ( Furunkulose, Impetigo ) und von Wunden einschließlich Verbrennungswunden sowie bei sezernierenden Abszessen.

1.2 Erregerhaltiges Material:

Je nach Lokalisation: Eiter, Blut, respiratorische Sekrete, Liquor, Fäzes, genitaler Ausfluß.

 

1.3 Dauer der nachstehenden Schutzmaßnahmen

Dauer der Erkrankung bzw. Besiedelung.

 

1.4 Räumliche Unterbringung (Kategorie 1B): 

Einzelunterbringung erforderlich bei Besiedelung oder Infektion durch Staphylokokkenstämme, die gegen mehrere Wirkstoffklassen von Antibiotika resistent sind ( z. B methicilinresistente Staphylokokken. / MRSA), oder andere hochvirulente Stämme.

Einzelunterbringung empfehlenswert bei Pneumonie, großflächigen Haut- und Wundinfektionen, sezernierenden und dränierenden Abszessen.

1.5 Schutz vor Kontamination (Kategorie 1B)

-         Schutzkittel

Erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit kontaminierten Objekten oder mit der erkrankten Person.

-         Handschuhe

Erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten.

-         Mund-Nasenschutz

Erforderlich bei der Besiedelung oder Infektion durch Staphylokokkenstämme, die gegen mehrere Wirkstoffklassen von Antibiotika resistent sind ( z. B methicilinresistente Staphylokokken. / MRSA), oder andere hochvirulente Stämme; empfehlenswert bei

Pneumonie, Infektionen der Haut ( Furunkulose, Impetigo ) und von Wunden einschließlich Verbrennungswunden sowie bei sezernierenden Abszessen.

-         Schuhe

Wechsel der Schuhe nicht erforderlich

1.6 Desinfektion und Reinigung (Kategorie 1B)

-         Hygienische Händedesinfektion

Erforderlich nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten, auch nach dem Ablegen der Handschuhe.

-        Flächen

Eine routinemäßige Desinfektion ist für patientennahe Flächen erforderlich; sie ist bei Bedarf auf weitere Flächen auszudehnen. Es sind Mittel ( Verfahren mit einer Einwirkzeit von 1 Std. ) der Liste der DGHM, die auch in der RKI verzeichnet sind, einzusetzen. Bei massiver bzw. sichtbarer Kontamination sind Mittel der Liste des RKI in der dort angegebenen Konzentration und Einwirkzeit zu verwenden.

-         Instrumente

Desinfektion erforderlich; bei zentraler Desinfektion Transport in geschlossenen Behältern; wenn möglich thermisches Desinfektionsverfahren anwenden.

-         Geschirr

Routinemäßige Reinigung ( Standart-Hygiene ) ausreichend.

-         Wäsche

Desinfektion der mit erregerhaltigem Material kontaminierten Textilien mit Mitteln und Verfahren der Liste des RKI; zentrale Desinfektion bei entsprechendem Transport.

-         Textilien

Desinfektion der mit erregerhaltigem Material kontaminierten Textilien mit Mitteln und Verfahren der Liste des RKI; zentrale Desinfektion bei entsprechendem Transport.

-         Schlussdesinfektion

Es sind Maßnahmen entsprechend den Angaben zur laufenden Desinfektion anzuwenden. Matratzen, Kissen und Decken sind mit Mitteln und Verfahren der Liste des RKI zu desinfizieren.

1.7 Entsorgung (Kategorie 1B)

Erregerhaltiges Material und Abfälle, die mit erregerhaltigem Material kontaminiert sein können, sind als Abfall der Gruppe B zu entsorgen.

Resümee für die Wäscheversorgung:

Die Textilien sollten auf den Zimmern der kontaminierten Patienten/Bewohnern gesammelt werden. In der Praxis sieht es so aus, das dort Wäschesammler aufgestellt werden und die schmutzige Wäsche vor Ort gesammelt wird. Anschließend sollten die verschlossenen Wäschesäcke in Plastiksäcke ( bitte keine blauen Säcke verwenden ), luftdicht verpackt werden. Bitte machen Sie die kontaminierten Säcke kenntlich ( z. B. durch Beschriftung „ Infektiös“. Dies gilt ebenso für die Oberbekleidung und andere Textilien, die mit der infizierten Person in Kontakt gekommen sind.

Dies gilt auch für die vom Personal getragenen Schutzkittel !

 

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