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1.1 Erreger:

Calciviren, Nowalkviren

Die Erkrankung (Gastroenteritiden) treten als nosokomiale Infektionen in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen auf.

1.2 Erregerhaltiges Material (fallweise):

Fäzes, Erbrochenes, Lebensmittel, Trinkwasser

1.3 Meldepflicht:

Bei gehäuften Auftreten, nach § 7 Infektionsschutzgesetz für den direkten Nachweis aus Stuhl.

1.4 Dauer der nachstehenden Schutzmaßnahmen:

Bis mindestens 48 Stunden nach der Erkrankung

1.5 Räumliche Unterbringung:

  Isoliert. Kohortenisolierung möglich. Separates WC erforderlich.

1.6 Schutz vor Kontamination

-         Schutzkittel

Erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit kontaminierten Objekten oder mit der erkrankten Person.

-         Handschuhe

Erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten.

-         Mund-Nasenschutz

Erforderlich bei Umgang mit Erbrechenden

-         Schuhe

Wechsel der Schuhe nicht erforderlich

1.7 Desinfektion und Reinigung 

-Wirkstoffbereich der Desinfektionsmittel und –verfahren: RKI-Liste Bereich B, Viruzid gemäß DVV oder Begutachtung.

-         Hygienische Händedesinfektion

Erforderlich nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten, auch nach dem Ablegen der Handschuhe. (Mittel – Sterilium Virugard, Fa. Bode Chemie, Einwirkzeit 1 Minute; oder Desdermann N, Fa. Schuelke & Mayr oder Spitacid, Fa. Ecolab jeweils 2 Minuten

-        Flächen

Eine routinemäßige Desinfektion ist für patientennahe Flächen erforderlich; sie ist bei Bedarf auf weitere Flächen auszudehnen. Es sind Mittel mit viruzider Wirkung (DDV) oder entsprechender Begutachtung in der angegebenen Konzentration und Einwirkzeit zu verwenden.

Bei massiver bzw. sichtbarer Kontamination sind Mittel des RKI (Spalte B) in der dort angegebenen Konzentration und Einwirkzeit zu verwenden.

-         Instrumente

Desinfektion erforderlich; bei zentraler Desinfektion Transport in geschlossenen Behältern; wenn möglich thermisches Desinfektionsverfahren anwenden.

-         Geschirr

Routinemäßige Reinigung ( Standart-Hygiene ) ausreichend.

-        Wäsche

Desinfektion der mit erregerhaltigem Material kontaminierten Textilien mit Mitteln und Verfahren der Liste des RKI; zentrale Desinfektion bei entsprechendem Transport.

-        Textilien

Desinfektion der mit erregerhaltigem Material kontaminierten Textilien mit Mitteln und Verfahren der Liste des RKI; zentrale Desinfektion bei entsprechendem Transport.

-         Schlussdesinfektion

Es sind Maßnahmen entsprechend den Angaben zur laufenden Desinfektion anzuwenden. Matratzen, Kissen und Decken sind mit Mitteln und Verfahren der Liste des RKI zu desinfizieren.

1.8 Entsorgung

Erregerhaltiges Material und Abfälle, die mit erregerhaltigem Material kontaminiert sein können, sind als Abfall der Gruppe B zu entsorgen.

 

Resümee für die Wäscheversorgung:

Die Textilien sollten auf den Zimmern der kontaminierten Patienten/Bewohnern gesammelt werden. In der Praxis sieht es so aus, das dort Wäschesammler aufgestellt werden und die schmutzige Wäsche vor Ort gesammelt wird. Anschließend sollten die verschlossenen Wäschesäcke in Plastiksäcke ( bitte keine blauen Säcke verwenden ), luftdicht verpackt werden. Bitte machen Sie die kontaminierten Säcke kenntlich ( z. B. durch Beschriftung „ Infektiös“. Dies gilt ebenso für die Oberbekleidung und andere Textilien, die mit der infizierten Person in Kontakt gekommen sind.

Dies gilt auch für die vom Personal getragenen Schutzkittel !

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